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   BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65   

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BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65 (https://dejure.org/1969,904)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1969 - I C 55.65 (https://dejure.org/1969,904)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1969 - I C 55.65 (https://dejure.org/1969,904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung eines Revisionsgerichts an die Zulassung der Revision wegen Divergenz - Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur selbstständigen gewerblichen Ausübung des Malerhandwerks - Ausnahmebewilligung für das Malerhandwerk zugunsten eines Modezeichners ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 214
  • BB 1970, 25
  • JR 1969, 256
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in BVerwGE 13, 317 (324) [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97 ff.) ausgeführt, bei einer Entscheidung über eine beantragte Ausnahmebewilligung habe der Befähigungsnachweis stets im Vordergrund zu stehen und bei nachgewiesener Befähigung dürfe in der Beurteilung des Ausnahmefalles nicht engherzig verfahren werden.

    Das Berufungsgericht hat die Revision gegen sein Urteil zugelassen, weil seine Entscheidung von BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] abweichen könne.

    Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, weil sein Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] hinsichtlich der Prüfung des Ausnahmefalles im Sinne des § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung vom 17. September 1953 (BGBl. I S. 1411) - HwO a.F. - abweichen könne.

    Dem damals vorliegenden, in BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts war nicht eindeutig zu entnehmen, ob die Verwaltungsgerichte die Bestätigung der Versagung einer Ausnahmebewilligung durch die Verwaltungsbehörde allein mit dem Fehlen eines Ausnahmefalls im Sinne des § 7 Abs. 2 HwO a.F. begründen durften.

    Diese auf dem Gesetz zur Änderung der Handwerks Ordnung vom 9. September 1965 (a.a.O.) beruhenden Voraussetzungen haben die Rechtslage nicht zu Lasten der Bewerber um die Ausübung eines selbständigen Handwerks verschlechtert, sondern sie im Gegenteil insoweit verbessert, als die Antragsteller im Sinne der vorangegangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 97 [120]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]) einen Rechtsanspruch auf die Eintragung in die Handwerksrolle ohne Ablegung einer Meisterprüfung haben, wenn die Ablegung dieser Prüfung für sie eine unzumutbare Belastung bedeutet (Schriftlicher Bericht des [18.] Ausschusses für Mittelstandsfragen zu Bundestagsdrucksache IV/3461 unter A II Nr. 7).

    Die von dem Kläger und teilweise in dem Schrifttum (Eyermann-Fröhler, HwO, 1. Aufl. 1953, § 7 Anm. II; Reuß in von Brauchitsch-Ule, Verwaltungsgesetze des Bundes und der Länder, Band VIII, 1. Halbband, Wirtschaftsverwaltungsrecht I, 1963, § 8 HwO Anm. II S. 659; Hartmann-Philipp, HwO, 1954, § 7 Anm. 4, 5; Schwindt, Kommentar zur HwO, 1954, § 7 Anm. 2) demgegenüber vertretene Ansicht, daß der Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dazu führe, stets einen Ausnahmefall anzunehmen, steht im Widerspruch zu dem Gesetz (§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 HwO) und zu der Rechtsprechung (BVerfGE 13, 97 [122]; BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; OVG Münster, GewArch. 1968, 164; OVG Koblenz, AS 3, 345 [352]).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in BVerwGE 13, 317 (324) [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 1961 (BVerfGE 13, 97 ff.) ausgeführt, bei einer Entscheidung über eine beantragte Ausnahmebewilligung habe der Befähigungsnachweis stets im Vordergrund zu stehen und bei nachgewiesener Befähigung dürfe in der Beurteilung des Ausnahmefalles nicht engherzig verfahren werden.

    Diese auf dem Gesetz zur Änderung der Handwerks Ordnung vom 9. September 1965 (a.a.O.) beruhenden Voraussetzungen haben die Rechtslage nicht zu Lasten der Bewerber um die Ausübung eines selbständigen Handwerks verschlechtert, sondern sie im Gegenteil insoweit verbessert, als die Antragsteller im Sinne der vorangegangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 97 [120]) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]) einen Rechtsanspruch auf die Eintragung in die Handwerksrolle ohne Ablegung einer Meisterprüfung haben, wenn die Ablegung dieser Prüfung für sie eine unzumutbare Belastung bedeutet (Schriftlicher Bericht des [18.] Ausschusses für Mittelstandsfragen zu Bundestagsdrucksache IV/3461 unter A II Nr. 7).

    Die von dem Kläger und teilweise in dem Schrifttum (Eyermann-Fröhler, HwO, 1. Aufl. 1953, § 7 Anm. II; Reuß in von Brauchitsch-Ule, Verwaltungsgesetze des Bundes und der Länder, Band VIII, 1. Halbband, Wirtschaftsverwaltungsrecht I, 1963, § 8 HwO Anm. II S. 659; Hartmann-Philipp, HwO, 1954, § 7 Anm. 4, 5; Schwindt, Kommentar zur HwO, 1954, § 7 Anm. 2) demgegenüber vertretene Ansicht, daß der Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten dazu führe, stets einen Ausnahmefall anzunehmen, steht im Widerspruch zu dem Gesetz (§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 HwO) und zu der Rechtsprechung (BVerfGE 13, 97 [122]; BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; OVG Münster, GewArch. 1968, 164; OVG Koblenz, AS 3, 345 [352]).

    Gesetzgeber hat den § 8 HwO zwar überwiegend, aber nicht nur für Heimatvertriebene, Spätheimkehrer und Flüchtlinge geschaffen (vgl. BVerfGE 13, 97 [121]; Kolbenschlag-Lessmann-Stücklen, Die Deutsche Handwerks Ordnung, Einleitung S. 18 mit Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien).

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 116.64

    Befähigungsnachweis als unabdingbare Voraussetzung - Herabsetzung der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65
    Durch das nach Erlaß des angegriffenen Urteils ergangene, insoweit nicht in BVerwGE 21, 195 veröffentlichte Urteil vom 28. Mai 1965 - BVerwG VII C 116.64 - ist klargestellt worden, daß die Frage des Befähigungsnachweises zwar stets im Vordergrund zu stehen hat, es aber nicht ausgeschlossen ist, die Erteilung einer Ausnahmebewilligung lediglich mit der Begründung zu versagen, daß auch bei großzügiger Beurteilung kein Ausnahmefall vorliege; eine Prüfung der fachlichen Fähigkeiten kann, weil entbehrlich, unter diesen Umständen unterbleiben.
  • BVerwG, 24.07.1959 - VII C 98.59
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65
    Gleichzeitig würde ein Erfolg der Revision diejenigen benachteiligen, die sich der Mühe einer Meisterprüfung unterziehen (Urteil vom 24. Juli 1959 - BVerwG VII C 98.59 - [GewArch. 1960, 231]).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 275/03

    Meisterprüfung: Ausnahmebewilligung - Nachweis von notwendigen Kenntnissen und

    Dies gilt um so mehr, wenn er die zuständigen Behörden über seine tatsächliche Betätigung getäuscht und sich gegenüber den Handwerkern, die sich der Mühe einer Meisterprüfung unterzogen haben, einen ungerechtfertigten Vorteil verschafft hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.04.1969 - I C 55/65 -, GewArch 1969, 256).
  • BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) -

    Die Erteilung der Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO steht nicht im Ermessen der Behörde, vielmehr hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf ihre Erteilung, sofern die Voraussetzungen der genannten Vorschrift erfüllt sind (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - [GewArch. 1969, 256 = BayVBl. 1969, 317]), ferner kann gemäß § 8 Abs. 4 HwO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegen ablehnende Entscheidungen der Behörde beschritten werden.

    Die von dem Kläger in diesem Zusammenhang als rechtsgrundsätzlich angesehene Frage, ob die Annahme eines Ausnahmefalles im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 HwO von dem Verhalten des Antragstellers in der Zeit vor seiner selbständigen Berufstätigkeit oder im Zeitpunkt der Antragstellung abhängt, ist durch das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1969 (a.a.O.) dahin gehend geklärt, daß die Erfüllung des § 8 Abs. 1 Satz 2 HwO von den tatsächlichen Verhältnissen bei Beginn der selbständigen Berufsausübung, bei Erlaß des angegriffenen Bescheides und im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht abhängt.

    Liegt ein Ausnahmefall im Sinne dieser Vorschrift nicht vor, kommt es auf den Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten des Antragstellers für das von ihm beabsichtigte Handwerk nicht an (Urteil vom 24. April 1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1977 - 1 B 252.76
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteile vom 26. Januar 1962 - BVerwG VII C 68.59 - [BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] - GewArch, 1962, 95 = MDR 1962, 601] und vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - [GewArch. 1969, 256 = BayVBl. 1969, 317]) hat sich dieser Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen.

    Durch das Urteil des beschließenden Senats vom 24. April 1969 (a.a.O.) ist weiterhin grundsätzlich geklärt, daß bei der Entscheidung über die Versagung einer Ausnahmebewilligung für die Eintragung in die Handwerksrolle auf die Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers verzichtet werden kann, wenn feststeht, daß die Ablegung der Meisterprüfung für ihn keine unzumutbare Härte bedeutet, also kein Ausnahmefall vorliegt.

    Auch eine die Zulassung der Revision rechtfertigende Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) der angegriffenen Entscheidung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1962 (a.a.O.) und vom 24. April 1969 (a.a.O.) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 22.01.1970 - I B 65.69

    Diskriminierung der Inländer gegenüber Staatsangehörigen der EWG-Staaten

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - (Bayer. VwBl. 1969, 317 = GewArch. 1969, 256 = JR 1969, 432) ausgeführt hat, führt die Annahme eines Ausnahmefalles wegen kriegsbedingter Umstände darüber hinaus nicht zu weiteren Erleichterungen bei der Anwendung des § 8 Abs. 1 HwO.

    Sie würde dem von der Handwerksordnung mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts verfolgten Ziel widersprechen, den Leistungsstand des deutschen Handwerks auf seiner bisherigen Höhe zu erhalten (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73

    Zulassung der Revision - Grundsätzlichkeit - Hilfsbegründung des Berufungsurteils

    Der Wegfall der Bindungswirkung kann mit Rücksicht auf diese Grundsätze nur dann eintreten, wenn die Zulassung der Revision offensichtlich gesetzwidrig ist (Urteil des 1. Senats vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 59 und Urteil des IV. Senats vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 104).
  • BVerwG, 10.10.1972 - I B 67.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Nach seinem Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - (BayVBl. 1969, 317 = GewArch. 1969, 256) kann auf die Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten eines Bewerbers um Eintragung in die Handwerksrolle ohne Meisterprüfung verzichtet werden, wenn feststeht, daß die Ablegung dieser Prüfung für ihn keine unzumutbare Belastung bedeutet, also kein Ausnahmefall vorliegt.

    Nach dem erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1969 a.a.O. steht fest, daß selbst ein über mehrere Jahre hinaus ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbständig geführter Gewerbebetrieb nicht zu der Annahme eines Ausnahmefalles im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 HwO führt.

  • BVerwG, 03.02.1994 - 1 B 210.93

    Voraussetzungen einer Ausnahme im Sinne des § 8 Abs. 1 HwO (Handwerksordnung)

    Schließlich ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 55.65 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 1; Beschluß vom 10. Oktober 1972 - BVerwG 1 B 67.72 - GewArch 1973, 46 ) geklärt, daß auf die Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten eines Bewerbers um die Ausnahmebewilligung verzichtet werden kann, wenn feststeht, daß es an einem Ausnahmefall fehlt.
  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 68.85

    Erschließungsbeitragspflicht - Verjährungsfrist nach Landesrecht - Wirksame

    Der Wegfall der Bindungswirkung kann mit Rücksicht auf diese Grundsätze nur ausnahmsweise dann eintreten, wenn die Zulassung der Revision offensichtlich gesetzwidrig ist (vgl. u.a. Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 59 S. 2 f. und vom 23. Mai 1973 - BVerwG IV C 56.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 104 S. 49 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1995 - 23 A 3460/94

    Gewerberecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach §

    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß weder die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, daß ein Handwerksbetrieb ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eröffnet wurde, noch die Dauer einer unerlaubt ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit die Anerkennung eines Ausnahmefalles rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.4.1969 - I C 55/65 -, GewArch 1969, 256 (257), Beschluß vom 23.2.1970 - 1 B 12.70 -, GewArch 1971, 164 (165), und Urteil vom 8.12.1992 - 1 C 5.91 -, a.a.O.; VGH B.W., Urt. vom 28.6.1972 - VI 527/71 -, GewArch 1974, 160 (162).
  • BVerwG, 15.10.1986 - 6 C 38.84

    Zur Frage der Gebundenheit des Bundesverwaltungsgerichts bei vom Vordergericht

    Dies ist in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenso anerkannt wie die Einschränkung, daß die vom Vordergericht ausgesprochene Zulassung der Revision dann nicht bindend ist, wenn die Zulassung offensichtlich gesetzwidrig ist (vgl. etwa Beschluß vom 26. März 1963 - BVerwG 8 C 12.63 - ; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG 1 C 55.65 - ; Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 20.67 - <BVerwGE 32, 252 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 20/67] = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 60>; Beschluß vom 8. Mai 1970 - BVerwG 6 C 127.67 - Urteil vom 23. Mai 1973 - BVerwG 4 C 56.71 - <BVerwGE 42, 229 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 104>; Urteil vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 C 45.73 - <BVerwGE 48, 372 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 134>).
  • BVerwG, 21.12.1982 - 5 B 79.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.07.1979 - 5 B 21.79

    Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle - Nachweis der für das

  • BVerwG, 28.09.1971 - I B 52.71

    Verfassungsmäßigkeit des Befähigungsnachweises im Handwerksrecht - Untersagung

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